Das know-how Ihrer Mitarbeiter ist zum Wettbewerbsfaktor geworden - das wissen Ihre Mitarbeiter auch
Inzwischen sind in einigen Branchen qualifizierte Mitarbeiter so umworben wie nie, so auch in der Dental-Branche. Die Fluktuationskosten steigen ebenso wie die Gehälter. Inzwischen sind es nicht mehr nur die Großunternehmen, sondern auch kleinere und mittlere und selbständige Zahnärzte, die das Instrument der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr nur aus der Verpflichtung (§1 BetrAVG, Betriebsrentengesetz) heraus nutzen, sondern als interessantes Gestaltungselement ihres Employer Brandings.
- Mitarbeitermotivation steigern
- Leistungsträger binden
- Mitarbeitergewinnung attraktiver gestalten
- Fluktuationskosten senken
Werte schaffen - Mitarbeiter motivieren
In dieser Situation hat das Employer Branding - das Unternehmen als Mitarbeitermarke - stärkere Bedeutung bekommen, um personalpolitische Zielsetzungen zu unterstützen:.
- Mitarbeitermotivation steigern
- Leistungsträger binden,
- Fluktuationskosten senken
- Rekrutierung attraktiver gestalten
Die DENTALRente kann einen wertvollen Beitrag dazu leisten, damit diese Unternehmensziele erreicht werden. Wesentliches Element ist hierbei ein Arbeitgeberzuschuss für die Mitarbeiter zur betrieblichen Versorgung. Dieser kann so gestaltet werden, dass dem Unternehmen keine Kosten entstehen (da er sich aus der Sozialabgabenersparnis des Unternehmens refinanziert).
Werte erhalten - Mitarbeiter binden
Vielleicht möchten Sie besondere Leistungs- oder Funktionsträger im Unternehmen halten oder für Ihr Unternehmen gewinnen ? Mitarbeiterbindungsmodelle im Rahmen der DENTALRente zielen darauf ab, dass sich der Staat an den Bindungskosten erheblich beteiligt:
Eine Gehaltserhöhung von z.B. € 100,- pro Monat für einen Meister oder leitenden Mitarbeiter kostet das Unternehmen incl. Sozialabgaben ca. € 125,- an fixen Personalkosten über die nächsten Jahre. Entscheiden Sie sich stattdessen für einen Arbeitgeberzuschuss zur DENTALRente in Höhe von € 100,-, liegen die Personalkosten auf Grund der Sozialabgabenersparnis bei ca. € 79,-, also ca. 36 % weniger.
Und: falls der Mitarbeiter in einem Zweitraum von bis zu 3 Jahren ab der Zusage Ihr Unternehmen, Ihr Labor oder Ihre Praxis verlässt, fließt das dann auf dem Versorgungskonto befindliche Kapital aus dem Arbeitgeberzuschuss an das Unternehmen zurück.